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Geflüchtete, Asylbewerber*INNEN, asylberechtigtE
Grundsätzlich sind Geflüchtete Menschen, die ihr Heimatland aufgrund einer durch sie so wahrgenommenen Notsituation verlassen haben, um zumeist in einem anderen Staat Zuflucht zu finden. Das bedeutet, dass sie Angst haben, in ihrem Land nicht sicher leben zu können, politisch, religiös oder ethnisch verfolgt zu werden, dort nicht gut versorgt zu werden und dass ihnen zum Beispiel Essen, Trinken und Medizin fehlen. Statt Geflüchtete sagen die Menschen häufig "Flüchtlinge".
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft diese Fluchtgründe auf der Basis nationaler oder internationaler Gesetze oder Regelungen.
Dazu zählt unser Grundgesetz Artikel 16a. Es beinhaltet das Recht auf politisches Asyl. Außerdem die Genfer Flüchtlingskonvention, sowie Rechtsvorschriften und Erlasse des Bundes oder der Länder. Abhängig davon, lassen sich Geflüchtete von ihrem Status her unterscheiden in:
Asylbewerber*innen: Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention gestellt haben.
Asylberechtigte beziehungsweise Personen mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis: Personen, die als Geflüchtete nach Deutschland eingereist sind und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch als solche anerkannt worden sind. Außerdem zählen dazu auch Menschen, die aufgrund von Bleiberechtsentscheidungen oder wegen Unmöglichkeit der Abschiebung eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
Geduldete: Hierbei handelt es sich um eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher weiterhin ausreisepflichtig.
Ausreisepflichtige mit Rückführungshindernis: Dies sind abgelehnte Asylbewerber*innen und Personen, die aus anderen Gründen ausreisepflichtig sind, jedoch aktuell nicht abgeschoben werden können.
Arbeitserlaubnis, Leistungen
Arbeit: In den ersten drei Monaten dürfen Geflüchtete, die noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, nicht arbeiten. Danach und mit einer Aufenthaltserlaubnis können sie arbeiten. Allerdings gibt es bevorrechtigte Arbeitnehmer*innen: Deutsche, EU-Bürger*innen und anerkannte Asylbewerber*innen. Nach eineinhalb Jahren Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber*innen und geduldete Geflüchtete dann ohne diese Einschränkung arbeiten.
Leistungen: Geflüchtete mit Asylantrag oder Duldung erhalten Unterstützung zum Leben in Form von Bargeld und/ oder Sachleistungen beziehungsweise Gutscheine. Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Der Fachbereich Soziales zahlt die Unterstützung in Form von Geldleistungen aus.
Die Höhe der Leistungen ist im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben. Der Fachbereich Soziales übernimmt grundsätzlich die Kosten für medizinische Behandlungen, die teilweise einzeln beantragt werden müssen.
Aktuelle Asylzahlen des BAMF
Die monatlich aktualisierten Asylzahlen sowie die Asylgeschäftsstatisik für die Bundesrepublik Deutschland stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite zur Verfügung:
www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AktuelleZahlen/aktuellezahlen-node.html
www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html
Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten
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Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz, insbesondere von besonders vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in der Stadt Leverkusen
Im September 2018 wurde im Sozialausschuss der Stadt Leverkusen ein Gewaltschutzkonzept für Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete beschlossen. Es befasst sich mit Risikofaktoren für Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen, wie Frauen, Kindern und LSBTIQ-Personen in Flüchtlingsunterkünften sowie mit Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Der Beschluss zum Konzept kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Ratsinformationssystem Stadt Leverkusen
Für Fragen und weitere Informationen:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Soziales
Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen
Tel.: 0214 / 406-5001
E-Mail:
Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen
Der Flüchtlingsrat Leverkusen bietet Hilfen bei der Begleitung zu einer Wohnungsbesichtigung an. Weitere Informationen entnehmen Sie folgendem Flyer:
Flyer Flüchtlingsrat Wohnungsbesichtigung
Tipps zu Umzug und Wohnen
„Fit für den Umzug“, so heißt die Broschüre, die in mehreren Sprachen hier abrufbar ist. Sie informiert über Regeln, die nach dem Einzug in eine Wohnung zu beachten sind. Es geht um Hausordnung und Nachbarschaft, um Spielzeiten für Kinder oder wie der Müll entsorgt wird. Tipps zum Heizen und zum Wasserverbrauch gehören ebenfalls dazu.
Die Broschüre können Sie hier in den folgenden Sprachen herunterladen:
Ratgeber für die Wohnungssuche in Deutschland für Migrant*innen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Juni 2022 einen Ratgeber zum Thema Wohnungssuche herausgegeben. Der Ratgeber deckt folgende Themen ab: Wohnungssuche, Basisinformationen zum Mietrecht, staatliche Unterstützung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Zudem gibt es Informationen zu Kosten und zur Kostenübernahme durch das Jobcenter, zu wichtigen Fristen (z.B. Kündigung), Wohnungsberechtigungsschein und Beratungsstellen.
Den Ratgeber finden Sie hier:
Auf Wohnungssuche in Deutschland. Ein Ratgeber für Migrant*innen
Weitere Links und Downloads
Flucht aus Afghanistan - Factsheet zur aktuellen Situation 2023
Ein Leben ohne Pass: Staatenlosigkeit in Deutschland (svr-migration.de)
Mediendienst Integration: Arbeitsmarkt und Migrationshintergrund
Zehn Fragen zu afghanischen Flüchtlingen
Jährlicher Politikbericht und Bericht des EMN zu Migration und Asyl 2020
"Wer kommt, wer geht?" - Statistische Zahlen zur Zu- und Abwanderung von und nach Deutschland
Mehrsprachiger Erklärfilm: "Meine erste Wohnung in Deutschland"