Für Arbeitgeber*innen, die Geflüchtete einstellen möchten, stellen sich verschiedene Fragen. Von den Sprachkenntnissen, über mitgebrachte Qualifikationen bis hin zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen. Im Folgenden haben wir einige wichtige Anlaufstellen aufgeführt, an die sich Arbeitgeber*innen wenden können, wenn Sie Fragen zur Beschäftigung von Geflüchteten und Zugewanderten haben:
Agentur für Arbeit
Heinrich-von-Stephan-Straße 18, 51373 Leverkusen
Tel.: 0800 / 4555500
www.arbeitsagentur.de/unternehmen
Telefonische Kontaktzeiten:
Montag | 08:00 | – | 18:00 | Uhr |
Dienstag | 08:00 | – | 18:00 | Uhr |
Mittwoch | 08:00 | – | 18:00 | Uhr |
Donnerstag | 08:00 | – | 18:00 | Uhr |
Freitag | 08:00 | – | 14:00 | Uhr |
Beratung zur betrieblichen Integration von geflüchteten Menschen – IHK Stiftung Köln
Mitgliedsunternehmen können sich mit ihren Fragen zu Fördermöglichkeiten während des Ausbildungsverhältnisses, rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Geflüchteten und weiteren Fragen an die Beratungskräfte der IHK-Stiftung Köln wenden:
KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung)
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Es unterstützt Unternehmen dabei, Fachkräfte zu finden, zu binden und zu qualifizieren. Hinsichtlich der Beschäftigung von Geflüchteten und Neuzugewanderten bietet das KOFA umfangreiche Informationen, Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele. Zudem können die Mitarbeitenden für Vorträge angefragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite unter www.kofa.de
Weitere Informationen und Downloads
Kurzübersicht Migrationspaket - Wichtige Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber*innen
„Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge”