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Unter bestimmten Voraussetzungen können Schul-, Berufs-, und Studienabschlüsse aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden. Wann eine Anerkennung möglich oder erforderlich ist, wie das Verfahren abläuft und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, kann je nach Beruf unterschiedlich sein. Nachfolgend werden Informationen zum Anerkennungsverfahren und die wichtigsten Beratungsstellen und Online-Guides zum Thema aufgeführt.

 

Persönliche Beratung

 

JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH

Anerkennungsberatung

Gerichtsstraße 10, 51379 Leverkusen

Claudia Welke

Tel.: 02171/ 947425

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Für einen Termin für eine Anerkennungsberatung ist zwingend eine vorherige Kontaktaufnahme unter der oben genannten E-Mail-Adresse erforderlich.

 

Weitere Informationen unter:

Anerkennungsberatung | JOB Service Leverkusen (joblev.de) 

 


Caritasverband Leverkusen e.V.

Fachdienst Integration und Migration

Beratung zur beruflichen Orientierung und Integration in den Arbeitsmarkt (mit Anerkennungsberatung)

Bergische Landstraße 86, 51375 Leverkusen

Maximilian John

Tel.: 0214/ 855 42 606

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Online Guides

 Klicken Sie sich durch, um zu erfahren, welche Berufe in Deutschland anerkannt werden können und wie das Verfahren aussieht:

 

www.anerkennung-in-deutschland.de

www.anabin.kmk.org/anabin

www.bq-portal.de

 

 

ZustänDigKeiten und Anerkennungsverfahren

 

Das Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen

In der Regel besteht ein Anerkennungsverfahren aus mehreren Schritten.


Auf dem Portal www.anerkennung-in-deutschland.de kann unter „Anerkennungsfinder“ der gewünschte Beruf eingegeben werden, für den die Anerkennung erfolgen soll. Hier erfahren Sie auch, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Der Anerkennungsfinder informiert Sie über die erforderlichen Schritte zur Anerkennung und gibt wichtige Hinweise.


Wenn Sie ein Anerkennungsverfahren anstreben, ist es ratsam, vorab eine Beratung in einer der kostenlosen Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie Ihre Fragen klären und erhalten wichtige Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens für den entsprechenden Referenzberuf.


Kostenlose Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:

 www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungsstellen_iq_netzwerk

 

Das IQ-Netzwerk NRW hat aufgrund der Covid-19 Pandemie sein Angebot erweitert und bietet neben der persönlichen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter anderem auch Beratungen via Telefon, E-Mail und Web-APP an. Weitere Informationen können Sie dieser Übersicht entnehmen.

 

Eine telefonische Beratung bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Montag bis Freitag unter der Nummer +49 30 1815 1111 an.


Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren:

www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de

 

 

Das Anerkennungsverfahren für Schulabschlüsse

Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden. Informationen über das Verfahren der Anerkennung ausländischer Zeugnisse sowie über die jeweiligen Zuständigkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW:
www.schulministerium.nrw/ 

 

Die Bezirksregierung Köln ist für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier: 
www.bezreg-koeln.nrw.de

 

Die Anerkennung der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife ((Fach-) Abitur) erfolgt durch die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 48). Weitere Informationen finden Sie hier: 
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

 

Qualifizierung

Die Informationen in diesem Bereich werden zur Zeit aktualisiert.

 

 

Weitere Informationen und Downloads

Factsheet zur Anerkennung von Berufen in der BRD

Corona und Anerkennungspraxis in Heilberufen - neue Chancen oder neue Hürden?

Informationen zur Förderung über den Anerkennungszuschuss

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